Ihr Spezialist rund um die Immobilie
Sie persönlich, fachkompetent und gewissenhaft zu beraten, ist unser Selbstverständnis.
Gutachten – Warum und für wen?
Mit den von uns erstellten Gutachten gewinnen Sie die Sicherheit die Sie bei der Bewertung brauchen. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung!
Es gibt viele Anlässe weshalb Sie ein Gutachten von einem qualifizierten und geprüften Sachverständigen erstellen lassen sollten wie Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Scheidung (Ermittlung des Zugewinnausgleichs), Erbauseinandersetzungen, Finanzierungen (Beleihungswertermittlungen), Mieterhöhungsverfahren, Steuerliche Anlässe oder eine Vermögensaufstellung.
Auch Rechte und Belastungen an Grundstücken kann und sollte man bewerten
In vielen Fällen ist es sehr wichtig, den korrekten Preis Ihrer Immobilie oder Grundstücks zu kennen. Als geprüfter und qualifizierter Sachverständiger sorgen wir dafür, dass Sie eine professionelle und sichere Bewertung bekommen. Fragen Sie uns – Wir sind für Sie da.
Auch Rechte und Belastungen an Grundstücken kann und sollte man bewerten: Baulasten und Dienstbarkeiten, Wohnungs- und Nießbrauchrechte, Altenteilsregelungen mit/ohne Pflegeverpflichtung Verrentung von Kaufpreisen
In einem Scheidungsverfahren geht es darum, den Besitz unter den ehemaligen Eheleuten aufzuteilen. Für eine gerechte Aufteilung ist die exakte Bewertung eines neutralen Sachverständigen maßgeblich.
Gibt es mehr als einen Erben ist es unerlässlich die entsprechenden Erbansprüche zu berücksichtigen. Gehören Immobilien oder Grundstücke zur Erbmasse, werden wir für eine Bewertung dieser beauftragt.
Bei der Finanzierung einer Bestandsimmobilie ist die Wertermittlung ein wichtiges Dokument, das der Bank als Grundlage für die Finanzierungsberechnung dient.
Bei der Mieterhöhung spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle. Nicht nur der Zustand der Immobilie und der Renovierungsgrad sondern auch die Lage und insbesondere die Mikrolage sind ausschlaggebend.
Auch für steuerliche Anlässe kann ein Immobiliengutachten gefragt sein. Gut wenn man dann einen kompetenten Ansprechpartner an seiner Seite hat.
Bei einer Vermögensaufstellung werden auch Grundstücke oder Immobilien berücksichtigt. Dabei ist der aktuelle Wert wichtig. Aus diesem Grund sollte die Bewertung nicht zu lange zurückliegen, da sich der Wert seit dem verändert haben kann.
Nicht unüblich sind Wohnungs- oder Nießbaurechte, die bei Grundstücken und auch Immobilien berücksichtigt werden müssen. Sie schlagen sich in der endgültigen Bewertung nieder.
Die Regelung des Altenteils ist insbesonder bei ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäuden ein Punkt, der berücksichtigt werden muss. Dabei unterscheidet man zwischen Altenteilsregelung mit oder ohne Pflegeverpflichtung oder der Verrentung von Kaufpreisen.
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