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Ein Gutachten? Warum und für wen?

Es gibt viele Anlässe weshalb Sie ein Gutachten von einem qualifizierten und geprüften Sachverständigen erstellen lassen sollten:

  •  Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  •  Scheidung (Ermittlung des Zugewinnausgleich)
  •  Erbauseinandersetzungen
  •  Erbbauzinsanpassungen
  •  Finanzierungen (Beleihungswertermittlung)
  •  Gutachtenüberprüfungen
  •  Mieterhöhungsverfahren
  •  steuerliche Anlässe
  •  Vermögensaufstellung
  •  Zwangsversteigerungen

 

Für welche Immobilien ist ein Gutachten möglich?

  •  Wohnimmobilien (EFH, RH, DHH etc.)
  •  Wohnungs- und Teileigentum
  •  Renditeobjekte (Büroimmobilien, Wohn- und Geschäftshäuser)
  •  Spezialimmobilien

 

Auch Rechte und Belastungen an Grundstücken
kann und sollte man bewerten z. B. :

  •  Wohnungs- und Nießbrauchrechte
  •  Baulasten und Dienstbarkeiten
  •  Altenteilsregelungen mit/ohne Pflegeverpflichtung
     Verrentung von Kaufpreisen

 

Weitere Dienstleistungen

  •  Ausstellen von Energieausweisen


IB Ihr Spezialist an: der Nordsee, dem Jadebusen, der Weser, der Küste und in der Wesermarsch.
Für Immobilien wie z. B.: EFH, MFH, Bauernhaus, Reetdachbauernhaus, Resthof, Bauernkate, Fachwerkhaus, Ferienhaus
Außerdem bieten wir: Finanzierungen, Versicherungen, Gutachten durch Gutachter bzw. Sachverständige

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