Energieausweis




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Energieausweis

Die Energiesparverordnung (EnEV) schreibt seit Januar 2009 für alle Wohngebäude in Deutschland die "Ausweispflicht" vor.

In Stichworten bekommt der Leser des Energieasuweises Informationen und Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Qualität des Gebäudes.

Der Eigentümer einer Immobilie wird durch die Energieeinsparverordnung bei der Vermietung und dem Verkauf seiner Immobilie zur Vorlage des Energieausweises bei seiner Interessenten verpflichtet.

Die Erstellung des Energieausweises erfolgt nach § 21 EnEV 2009 durch einen zugelassenen Energieberater.

Unser Honorar beträgt 99,00 bis 295,00 EUR je nach Ausweis.